Info: Ich habe den folgenden Artikel nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen und Gerichtsentscheidungen erstellt. Er spiegelt meine persönliche Recherche und Einschätzung wieder und ist keine verbindliche rechtliche Auskunft oder Rechtsberatung.
1. Chronologie des Rechtsstreits
2000
Felix Rohner und Sabina Schärer entwickeln in Bern das Hang. Das Instrument unterscheidet sich durch seine Form und Gestaltung deutlich von anderen Schlag- und Klanginstrumenten.
2008
Schutz des Namens "Hang": PANArt ließ die Marke HANG® im Jahr 2008 eintragen.
à Der Name „Handpan“ setzte sich bis heute als Instrumenten-Gattung durch.
Ab ca. 2010
Die Handpan wird weltweit immer populärer. Immer mehr Hersteller entwickeln Handpans.
PANArt vertritt von Anfang an die Auffassung, dass die Gestaltung des Hang urheberrechtlich geschützt ist und fordert andere Hersteller auf, eigenständige Designs zu entwickeln.
2015–2020
PANArt geht zunehmend gegen Hersteller und Händler vor.
Dazu gehören:
- Abmahnungen,
- Aufforderungen, den Vertrieb einzustellen,
- in einzelnen Fällen auch gerichtliche Sicherungsmaßnahmen, bei denen Handpans beschlagnahmt oder Lagerbestände gesichert wurden.
Dadurch entsteht in der Branche große Unsicherheit.
2020
Rund 25 Hersteller und Händler schließen sich zur Handpan Community United (HCU) zusammen.
Sie entscheiden sich, nicht auf weitere Verfahren zu warten, sondern selbst Klage gegen PANArt einzureichen.
Das Ziel:
- feststellen zu lassen, dass das Hang nicht urheberrechtlich geschützt ist,
- oder dass Handpans dieses Urheberrecht nicht verletzen.
Wichtiger Fakt: Nicht PANArt hat geklagt, PANArt wurde verklagt.
September 2023
Vor dem Handelsgericht Bern findet die große Hauptverhandlung statt.
PANArt machte einen Vergleichsvorschlag: eine bestimmte Gestaltungsgrenze sollte akzeptiert werden – insbesondere sollte bei Handpans keine konvexe (nach außen gewölbte) Kuppel auf der zentralen Note ("Ding") verwendet werden. HCU lehnte den Vorschlag ab, da das Ding spielerisch so wichtig ist.
Es wurde keine Einigung erzielt.
2. Juli 2024
Das Handelsgericht entscheidet:
Das Hang ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst.
Damit gewinnt PANArt die Grundsatzfrage.
Erklärung:
Angewandte Kunst ist Kunst, die nicht nur ästhetisch ist, sondern auch einen praktischen Nutzen hat. Im Gegensatz zur "freien Kunst" (z. B. Gemälde oder Skulpturen, die hauptsächlich zum Betrachten gedacht sind) verbindet angewandte Kunst Gestaltung mit Funktion.
- Beispiele für angewandte Kunst sind: Möbeldesign, Produktdesign, Mode etc…
Beim Hang bedeutet die Formulierung: dass das Hang nicht nur ein Musikinstrument ist, sondern seine konkrete Gestaltung – also Form, Proportionen und Design – als künstlerische Leistung angesehen wird. Diese Gestaltung kann urheberrechtlich geschützt sein, sofern sie die erforderliche schöpferische Eigenart besitzt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung:
- ✅ Geschützt sein kann die Gestaltung des Hang (das Design).
- ❌ Nicht geschützt ist die Idee, ein aus Stahl gefertigtes Handinstrument mit Tonfeldern zu bauen. Andere Hersteller dürfen ähnliche Instrumente entwickeln, solange sie keine geschützten Gestaltungselemente oder andere Schutzrechte verletzen.
2024 / 2025
Ein Teil der Kläger zieht den Entscheid weiter vor das Schweizer Bundesgericht.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde zurück und bestätigt, dass die Frage des grundsätzlichen Urheberrechtsschutzes bestehen bleibt.
Anfang 2026
Jetzt beginnt die zweite Phase.
Nun wird jede einzelne Handpan untersucht.
Nicht mehr die Frage: Ist das Hang geschützt?
sondern: Welche konkreten Modelle greifen in diesen Schutz ein?
Über 250 Instrumente werden miteinander verglichen.
16. Juni 2026
Das Gericht veröffentlicht das Urteil zur Schutzreichweite.
Ergebnis:
- Die meisten untersuchten Modelle verletzen nach Auffassung des Gerichts das Urheberrecht.
- Etwas über 50 Modelle werden als nicht verletzend eingestuft, weil sie sich im Gesamteindruck ausreichend vom Hang unterscheiden. Details dazu später…
2. Meine persönliche, private Meinung zu dem Rechtsstreit:
Schade! Ich schätze die Leistung von PANArt sehr und denke es wäre für die Welt besser gewesen, man hätte sich auf einen Vergleich geeinigt. Z.B. hätte PANArt eine Lizenzgebühr für jede Handpan bekommen können und diese z.B. für gute Zwecke spenden können… So ist leider viel Geld an teure Anwälte geflossen und es hat eigentlich sonst niemand was davon.
PANArt hat am Anfang selbst auf einer bestehenden Entwicklung aufgebaut: Sie haben zunächst Steelpans gebaut, also ein Instrument, das in Trinidad von vielen Menschen über Jahrzehnte entwickelt wurde. Das Hang entstand später als eigene Weiterentwicklung dieser Tradition.
Der interessante Punkt ist die Frage der Konsequenz: PANArt sagt, ihre Weiterentwicklung sei ein eigenständiges, geschütztes Werk. Aber ich denke, diesen Prozess – aus einem bestehenden Instrument etwas Neues zu entwickeln – haben sie selbst durchlaufen.
Rechtlich ist der Unterschied: Eine allgemeine Idee oder ein traditionelles Instrument ist nicht automatisch geschützt. Das Hang wurde geschützt, weil Gerichte bestimmte konkrete Gestaltungselemente als eigenständige Schöpfung anerkannt haben. Die historische und ethische Diskussion bleibt aber: Jede Innovation baut auf früheren Entwicklungen auf.
Aber: Wir leben in einem Rechtsstaat und ich akzeptiere die Entscheidung des Gerichts natürlich. Es wird einen Weg geben. Die Handpan wird sich weiter entwickeln und anpassen!
3. Auswirkung des Urteils
3.1. Für uns Handpan-Spieler
Das Urteil hat für uns Handpan-Spieler keinerlei unmittelbare Wirkung.
Zum einen handelt sich um eine besondere Form der Klage, nämlich eine Feststellungsklage - und das Urteil in einem Feststellungsverfahren enthält keinerlei Gebote oder Verbote, sondern stellt nur fest, ob ein Urheberrecht besteht oder nicht.
Zum anderen wirkt ein Feststellungsurteil ausschließlich nur zwischen den Parteien, also Kläger und Beklagten.
Gebrauchte Handpans dürfen von Privat-Personen weiterhin verkauft werden!
Die Haltung von Felix Rohner und Sabina Schärer zu uns Handpanspielern:
Von der Homepage www.Panart.ch Kategorien: Blog, Urheberrecht Author: PANArt 20. November 2025
Warum fordern wir das Urheberrecht am Hang ein?
….. Instrumente, die gleich aussehen wie das Hang und als Handpans bezeichnet werden, sind nicht illegal. …. Illegal sind lediglich die vom Urheberrechtsgesetz verbotenen Handlungen, namentlich die kommerzielle Herstellung und der kommerzielle Vertrieb. Das Spielen eines Handpans war immer legal und wird immer legal bleiben. Ebenso die Herstellung zum Privatgebrauch. Entsprechend fordern wir das Urheberrecht auch nur von kommerziellen Herstellern und Händlern von Handpans ein, die aus dem Geschäft mit Plagiaten und der Gutgläubigkeit vieler Spieler Profit schlagen.
….Wir fordern das Urheberrecht am Hang nicht ein, um Handpans zu zerstören. Geschweige denn, um Menschen davon abzuhalten, Handpans zu kaufen oder zu spielen. Wir fordern das Urheberrecht am Hang ausschliesslich ein, um der schamlosen Herstellung und Vermarktung von Plagiaten und der damit einhergehenden Industrialisierung der hier in Bern entstandenen Form einen Riegel vorzuschieben…
3.2. Für die Handpan-Hersteller
Viele Handpans Modelle werden seit dieser Woche nicht mehr zum Verkauf angeboten. Ab jetzt werden Hersteller neue Bauformen herstellen, die das Urheberrecht nicht verletzen.
Die zentrale Gestaltungsmerkmale einer Hang sind:
(nach Auffassung des Berner Handelsgerichts)
1. Linsenförmige Grundform
Zwei halbkugelförmige Stahlschalen ergeben die charakteristische symmetrische
Linsenform. Allein begründet sie noch keinen Urheberrechtsschutz.
2. Zentrale Kuppel (Ding)
Die mittige runde Kuppel bildet den optischen Mittelpunkt und zählt zu den prägenden
Merkmalen.
3. Kreisförmig angeordnete Tonfelder
Die radial und gleichmäßig um die Kuppel angeordneten Tonfelder tragen wesentlich
zum Gesamteindruck bei.
4. Harmonische Symmetrie
Ausgewogenheit, klare Geometrie und harmonische Proportionen sind Teil der
Gestaltung.
5. Resonanzöffnung (Gu)
Die mittige Resonanzöffnung auf der Unterseite gehört ebenfalls zum Gesamteindruck.
6. Kombination aller Elemente
Entscheidend ist die Kombination der Merkmale und der daraus entstehende
Gesamteindruck.
Handpans die das Urheberrecht nicht verletzen:
Mehrere deutlich veränderte Gestaltungsmerkmale:
· keine mittige Kuppel, eine versetzte oder ovale Kuppel
· eine anders platzierte Resonanzöffnung
· zusätzliche oder asymmetrisch angeordnete Tonfelder
· insgesamt einen eigenständigen visuellen Gesamteindruck.
Merksatz:
Geschützt ist nach der Argumentation des Gerichts nicht ein einzelnes
Gestaltungselement, sondern die konkrete Kombination der Merkmale und der daraus entstehende Gesamteindruck.
3.3. Auswirkung auf den Markt:
(Meine persönliche Beobachtung und Einschätzung)
Viele Händler haben Handpans, die das Urheberrecht verletzen nicht mehr im Angebot.
Handpans, die das Urheberrecht nicht verletzen werden aber weiterhin verkauft.
Kleine Hersteller (meist Auftragsarbeiten) werden schnell darauf reagieren können. Größere Hersteller werden etwas brauchen.
Sie werden jetzt, zu den bisherigen „Standard-Handpans“, neue Modelle entwickeln, die das Urheberrecht nicht verletzen. Ich schätze ab Herbst wird es von großen Herstellern viele neue Modelle geben.
Sie werden mehr Tonfelder haben als bisherige Einsteigermodell und daher teurer werden.
Chinesische Hersteller mit Direktvertrieb über Temu etc. werden sich evtl. von dem Urteil nicht beeindrucken lassen und weiterhin ihre Handpans verkaufen.